0221-16916397 briefmarken@kluetti.de

Allgemeine Versteigerungsbedingungen, die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher oder schriftlicher Gebote ausschließlich maßgebend sind.

1. Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig. Sie erfolgt ausschließlich im Namen und für Rechnung des Einlieferers. Der Versteigerer ist berechtigt, die Ansprüche des Einlieferers aus dessen Auftrag und aus dem Zuschlag im eigenen Namen geltend zu machen.
2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Versteigerer hat das Recht den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, in Ausnahmefällen Lose umzugruppieren.
3. Die Steigerungssätze betragen 2 bis 10 % des Ausrufwertes, bzw. nach dem gerade vorliegenden Gebot.
4. Bei gleichhohen Geboten erhält der Erstbieter den Zuschlag. Bei Unklarheiten behält sich der Versteigerer vor, das Los nochmals anzubieten. Bei Gebotslosen gilt ein Mindestgebot von 10,- Euro. Der Bieter ist an sein Gebot bis 6 Wochen nach der Auktion gebunden. Der Zuschlag eines Loses verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der ersteigerten Sachen auf den Käufer über. Die Zustellung auf Wunsch des Käufers geschieht auf dessen Kosten und Risiko. Das Eigentumsrecht geht erst mit Zahlung des vollen Kaufpreises auf den Käufer über.
5. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 20 % des Zuschlagspreises sowie EUR 1,50 je gekauftem Los.
Die Kosten für Porto, Verpackung, Versicherung werden den Käufern in Rechnung gestellt. Die auf Provision des Versteigerers, Losgebühren und eventuelle sonstige Leistungen (=Spesen) anfallende Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) wird gesondert in Rechnung gestellt. Lieferungen in Drittländer sind gegen Vorlage des Ausfuhrnachweises von der Umsatzsteuer (Ust.) auf die Provision, Spesen und Losgebühr befreit. Lieferungen an Abnehmer aus anderen EU-Ländern mit UID.- Nr. erfolgen unter Anwendung des Reverse Charge-Verfahrens, d.h. die Provision, die Spesen und die Losgebühr unterliegen nicht der Deutschen Umsatzsteuer; der Käufer ist in diesen Fällen verpflichtet, die Ust. in seiner Ust- Erklärung in seinem Heimatland anzugeben.
6. Bei mit einem X gekennzeichneten Losen handelt es sich um Lose, bei denen auch auf den Zuschlagpreis die volle Mehrwertsteuer (derzeit 19%) entfällt. Bei diesen Losen wird das Aufgeld zu Gunsten des Erwerbers auf den Satz von 10 % des Zuschlagpreises herabgesetzt.
7. Wer für Dritte kauft, haftet neben diesen als Selbstschuldner.
8. Falls die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet bzw. die pflichtgemäße Abnahme verweigert wird, geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig, und der Gegenstand kann auf seine Kosten ohne vorherige Benachrichtigung freihändig verkauft oder nochmals versteigert werden. In diesem Falle haftet der Erstkäufer für den entgangenen Gewinn. Dagegen hat er keinen Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös und wird zu weiteren Geboten nicht zugelassen.
9. Die Auktionsrechnung ist bei Saalbietern sofort und bei auswärtigen Bietern mit der Zustellung fällig. Alle Beträge welche 10 Tage nach Versteigerung bzw. deren Zustellung der Auktionsrechnung nicht beim Auktionator eingegangen sind, unterliegen einem Verzugszuschlag von 2%, dazu werden Zinsen in Höhe von 1% p. Monat erhoben. Die Reklamationsfrist beträgt 10 Tage ab Aushändigung oder Zustellung. Spätere Reklamationen werden an den Einlieferer verwiesen. Reklamierte Lose müssen im Originalzustand zurückgegeben werden. Die Anbringung von Prüfzeichen zuständiger Verbandsprüfer gilt nicht als Veränderung des Originalzustandes. In besonders gelagerten Fällen kann bei vorheriger Ankündigung der Versteigerer die Reklamationsfrist verlängern.
10. Die Beschreibung der Lose erfolgt gewissenhaft, evtl. Katalogangaben mit dem Zusatz n.A.d.E. (nach Angaben des Einlieferers) sind ohne Gewähr. Fehler die sich aus Lichtbildern ergeben (Abstempelungen, Ränder, Zähnungen, etc.), berechtigen nicht zur Beanstandung. Sammlungen, Sammellose oder Restlots können nicht beanstandet werden. Wenn ein Los mehr als 3 Marken enthält, ist eine Rückgabe wegen kleiner Fehler einzelner Marken nicht berechtigt.
11. Kosten für Reklamationen wie Porti, Prüfgebühren, etc. werden nicht erstattet. Bei anerkannten Reklamationen hat der Käufer nur Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Ansprüche jeder Art gegen den Auktionator erlöschen spätestens 6 Monate nach der Auktion. Die gesetzliche Haftung des Versteigerers für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt unberührt.
12. Schriftliche Gebote werden gewissenhaft und Interesse wahrend ausgeführt. Gebote wie “bestens”, “auf jeden Fall” haben keinen Anspruch auf den Zuschlag. Zuschläge erfolgen nicht auf Grund des gebotenen Höchstpreises, sondern nach den Steigerungssätzen, eine Steigerungsstufe über dem nächsthöheren Gebot. Bei Geboten wie “Höchstgebot”, “bestens”, “unbedingt”, etc. wird bis zum dreifachem Ausrufpreis mitgeboten. Gebotslose werden zum Höchstgebot zugeschlagen und nicht ausgesteigert.
13. Ansichtssendungen (mit Ausnahme von Sammellosen und postfrischen Marken) können gegen Kostenersatz und Versicherung angefordert werden. Bei unbekannten Kunden jedoch nur gegen Referenzen. Bedingung ist Rücksendung innerhalb 24 Stunden nach Erhalt in der gleichen Versandart. Die Sendungen sind auf dem Hin- und Rückweg vom Versteigerer versichert. Geht die Rücksendung nicht spätestens zum Tag vor der Auktion bei uns ein, können die Lose dem Interessenten eine Steigerungsstufe über den vorliegenden Geboten zugeschlagen werden. Marken und Briefe die der Käufer zur Ansicht hatte, sind von Reklamationen ausgeschlossen.
14. Durch Abgabe von Geboten oder Kaufaufträgen werden die Versteigerungsbedingungen in vollem Umfange anerkannt. Diese gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf zur Versteigerung, der Teil der Auktion ist; die gesetzlichen Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden darauf keine Anwendung. Handelt der Kunde als Verbraucher, so gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
15. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und für den kaufmännischen Verkehr ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln.
16. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.
17. Bei Angeboten, die Abbildungen oder sonstige Verwendungen von NS-Emblemen oder – Symbolen aufweisen, verpflichtet sich der Bieter, diese lediglich zu historisch-wissenschaftlichen Sammelzwecken zu erwerben. Sie sind in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinn des § 86 StGB, zu benutzen.

Versteigerer

Peter Klüttermann

AVB

Klicken Sie auf das Bild um die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen in einem neuen TAB zu öffnen.

Drücken Sie die Tastenkombination „STRG+f“
um die Suche im PDF Dokument zu aktivieren.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner